Das Spiel Condemned ist vom Amtsgericht München beschlagnahmt worden - entgegen der Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Urteilsbegründung wirft die Frage auf, ob nun für fast alle Ego-Shooter solche Konsequenzen drohen?
Das englische Wort "condemned" bedeutet "verdammt" oder "verurteilt". Wie passend. Denn Ende Februar 2008 ereilte den PC-Titel Condemned genau dieses Schicksal: Das Amtsgericht München ordnete die bundesweite Beschlagnahme des Spiels an. Condemned sei als gewaltverherrlichendes Medium im Sinne des § 131 Strafgesetzbuch (StGB) einzustufen und damit sozialschädlich. Entsprechend darf das Spiel nun nicht mehr verkauft werden, auch nicht an Erwachsene. Es gilt damit als verboten, genau wie etwa Hitlers Hetzschrift Mein Kampf.
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Während indizierte Medien ein karges Leben unter der Ladentheke fristen dürfen, entspricht die Beschlagnahme einem vertrieblichen Todesurteil. Derartige Entscheidungen sind bei Computerspielen recht selten, aber nichts Neues. So wurden zum Beispiel bereits Mitte der Neunziger die ersten drei Teile der Mortal Kombat-Reihe beschlagnahmt, 2004 der Playstation-2-Titel Manhunt oder im Juni 2007 das Zombiespiel Dead Rising. Und Condemned ist bei Jugendschützern nicht unbekannt: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) verbannte den Titel bereits im April 2006 auf den Index.